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Beteiligung gemäß § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW

Der seit dem 01.01.2020 in Kraft getretene § 8 a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sieht vor, dass für beitragsfähige Baumaßnahmen eine Anliegerversammlung stattfindet, in der die Maßnahme den Anliegern vorgestellt wird. Im Falle von geringfügigen Maßnahmen im Sinne des § 8 a, Absatz 4 KAG kann die Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden. In diesem Fall erfolgt auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt eine Bürgerinformation.

In beiden Fällen werden die betroffenen Eigentümer in einem persönlichen Anschreiben informiert und auf das nachfolgende Informationsangebot hingewiesen.

Für Fragen und Anregungen bitten wir um Kontaktaufnahme per Telefon: 0 28 41 / 201-550 oder per E-Mail an strassenausbau@moers.de.

Laufende Beteiligungsverfahren:

Zurzeit liegen keine laufenden Beteiligungsverfahren vor.

Abgeschlossene Beteiligungsverfahren: